Lockerungen lt. Corona-Schutzverordnung
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
folgende geänderte Regelungen laut Coronavirus-Schutzverordnung gelten
ab 22.02.:
Nach einem positiven Coronafall in einer Klasse/einem Kurs erfolgt eine tägliche Testung für eine Woche (vorher: zwei Wochen). In der übrigen Zeit bleibt es bei drei verpflichtenden Tests pro Woche für ungeimpfte Schüler/innen. Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler dürfen weiterhin freiwillig an den Tests teilnehmen.
Ab 07.03.:
Entfall der Maskenpflicht nach Einnahme des Sitzplatzes.
Herzliche Grüße
Ihre Schulleitung
Ministerschreiben an SchülerInnen und Eltern (Stand: 23.02.2022)
Quarantäneregelungen (Stand: 22.02.2022)