Lockerungen lt. Corona-Schutzverordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

folgende geänderte Regelungen laut Coronavirus-Schutzverordnung gelten

ab 22.02.:

Nach einem positiven Coronafall in einer Klasse/einem Kurs erfolgt eine tägliche Testung für eine Woche (vorher: zwei Wochen). In der übrigen Zeit bleibt es bei drei verpflichtenden Tests pro Woche für ungeimpfte Schüler/innen. Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler dürfen weiterhin freiwillig an den Tests teilnehmen.

Ab 07.03.:

Entfall der Maskenpflicht nach Einnahme des Sitzplatzes. 

Herzliche Grüße

Ihre Schulleitung

Ministerschreiben an SchülerInnen und Eltern (Stand: 23.02.2022)

Quarantäneregelungen (Stand: 22.02.2022)

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